Satzung / Statut
Nach dem Gesetz (PartG) sind Parteien ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe In unserer Parteisatzung, auch Parteistatut oder kurz Satzung oder Statut genannt, legen wir die Grundstruktur unserer inneren Ordnung nieder. Deutsche Parteien sind dazu nach § 6 Parteiengesetz verpflichtet.
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